Wer trägt die Kosten für das Mammographie-Screening?

Das Mammographie-Screening ist ein gesetzlich eingeführtes Früherkennungsprogramm, so dass alle Frauen im Alter von 50–69 Jahren unabhängig von ihrem Versicherungsstatus alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung haben.

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten im Zusammenhang mit dem Mammographie-Screening vollständig übernommen.

Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte vor der Untersuchung Ihre Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenübernahme. Als privat versicherte Teilnehmerin erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Untersuchung, deren unabhängige Befundung durch 2 oder 3 Ärzte und über eventuell notwendige, weiterführende Folgeuntersuchungen lt. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Rechnung können Sie wie jede andere Honorarrechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Erstattung dieser Kosten. Dennoch gilt Ihr ganz individueller Krankenversicherungsvertrag! Bitte beachten Sie, sollte ein Selbstbehalt oder eine vereinbarte Beitragsrückerstattungen Bestandteil Ihres individuellen Vertrages sein, so gilt dies auch für die Teilnahme am Mammographie-Screening.